Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1 | Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für den allgemein verbindlichen Beherbergungsvertrag zur Vermietung von Unterkünften (Zimmer und Ferienwohnungen, nachfolgend „Unterkunft“ genannt) sowie über sämtliche weitere angebotenen Leistungen zwischen der Pension Gästehaus „Am Teich“, Hermann-Löns-Weg 3, 03130 Spremberg, Telefon: 03563/90192 oder 0163/0800033 (nachfolgend „Pension“ genannt) und seinen Gästen (nachfolgend „Gast“ genannt). Diese AGB sind für jeden Gast in der Pension oder im Internetauftritt der Pension einsehbar.
1.2 Eine einseitige Nutzungsänderung der angebotenen Leistungen ist nicht zulässig bzw. bedarf einer schriftlichen Zustimmung.
2 | Vertragsabschluss
2.1 Wird eine Unterkunft bestellt und zugesagt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt, so ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss liegt auch bei mündlichen, insbesondere telefonischen Buchungen vor, soweit nicht die Schriftform ausdrücklich vereinbart wurde.
2.2 Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Die Pension ist zur Bereitstellung der gebuchten Unterkunft für den vereinbarten Zeitraum verpflichtet. Der Gast hat den Unterkunftspreis wie vertraglich vereinbart zu entrichten. Das Entgelt für die Beherbergung sowie alle vom Gast bezogenen Leistungen werden in der Regel am Tag der Anreise des Gastes zur Zahlung fällig und sind grundsätzlich in bar zu bezahlen. Die von der Pension angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben. Zusätzlich anfallen können Zuschläge sowie Entgelte für Wahl- und Zusatzleistungen.
2.3 Die Pension kann bei Zahlungsrückständen ihr Vermieterpfandrecht gebrauchen und die Entfernung von Sachen/Gepäck auf dem Wege der Selbsthilfe kurzzeitig, bis eine Klärung herbeigeführt ist, verhindern.
2.4 Der Gast verpflichtet sich zur Beachtung der Hausordnung.
3 | Übergabe und Rückgabe der Unterkunft
3.1 Die gebuchte Unterkunft steht dem Gast ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Am vereinbarten Abreisetag ist die Unterkunft spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Abweichende Vereinbarungen können zwischen der Pension und dem Gast getroffen werden.
4 | Rücktritt
4.1 Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn dieser die gebuchte Unterkunft aus Gründen, die in seiner Risikosphäre liegen, nicht nutzen kann.
4.2 Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, werden Stornierungsgebühren durch die Pension in Rechnung gestellt.
4.3 Die Stornierungsgebühren betragen für Kalenderwochen ohne gesetzlichen Feiertag zwischen dem
- 30. und 15. Tag vor dem Anreisetag: 20 %
- 14. und 8. Tag vor dem Anreisetag: 50 %
- 7. und 3. Tag vor dem Anreisetag: 80 %
des gesamten Rechnungsbetrages.
Binnen 48 Stunden vor der reservierten Buchung bzw. bei Nichtanreise werden 100 % des vereinbarten Preises als Stornierungsgebühr berechnet.
4.4 Die Stornierungsgebühren betragen für Kalenderwochen mit gesetzlichen Feiertag zwischen dem
- 30. und 15. Tag vor dem Anreisetag: 50 %
- 14. und 8. Tag vor dem Anreisetag: 80 %
des gesamten Rechnungsbetrages.
Ab dem 7. Tag vor der reservierten Buchung bzw. bei Nichtanreise werden 100 % des vereinbarten Preises als Stornierungsgebühr berechnet. Diese Regelung gilt auch für die Kalenderwoche vor und nach dem jährlich stattfindenden Spremberger Heimatfest am jeweiligen Augustwochenende.
4.5 Der vereinbarte Preis entspricht dem in der Reservierungs-/Buchungsbestätigung aufgeführten Gesamtpreis. Die Stornierungsgebühren sind mit Zugang des Rücktritts fällig.
4.6 Die Pension ist nach Treu und Glauben gehalten, eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss das erzielte Entgelt auf die von ihr geltend gemachte Stornierungsgebühr anrechnen.
4.7 Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Pension kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5 | Zusätzliche Kosten / Beschädigungen
5.1 Die Unterkunft ist bei Abreise in einwandfreiem Zustand zu übergeben.
5.2 Der Gast hat Sorge zu tragen, dass sämtliche Gegenstände, die Unterkunft selbst und alle von der Pension zur Verfügung gestellten Produkte in einwandfreiem Zustand überlassen werden. Dies gilt insbesondere für Einrichtungsgegenstände (Möbel, Spiegel, TV etc.), die Wohnung/das Zimmer selbst (Böden, Wände, Fliesen, Lampen etc.) als auch alle benutzten Gegenstände, welche dem Verantwortungsbereich der Pension unterstehen.
5.3 Sämtliche von der Pension zur Verfügung gestellten Sachen (z.B. Elektrogeräte, Hand- und Badetücher, etc.) fallen ebenso unter diese Klausel.
5.4 Fallen neben den von der Pension angebotenen und erbrachten Standardleistungen zusätzliche Aufwände an, welche durch den Gast verursacht werden (z.B. erhöhte Reinigungsleistung durch erhöhte Verschmutzung, unangemessene Nutzung von Material wie etwa Handtücher, Toilettenpapier usw.), so werden diese dem Gast in Rechnung gestellt. Die Berechnungsgrundlage für diese Leistungen/Materialien bilden sowohl Preislisten der Zulieferer (wie etwa Bettwäsche/Handtücher) als auch der Vergleich zur herkömmlich erbrachten Leistung. Im Falle von extremer Verschmutzung behält sich die Pension vor, eine Reinigungsfirma zu beauftragen und dies in voller Höhe in Rechnung zu stellen.
6 | Kündigung durch die Pension
6.1 Die Pension ist berechtigt, Beherbergungsverträge mit sofortiger Wirkung zu kündigen und in Ausübung seines Hausrechtes den Gast des Hauses zu verweisen, falls der Gast dem Ruf, der Sicherheit oder dem Ansehen der Pension schadet, im Verdacht steht Straftaten zu begehen oder andere Gäste, Bewohner, Passanten oder Nachbarn belästigt, wiederholt stört oder gefährdet.
6.2 Insbesondere wiederholte Zuwiderhandlungen des Gastes gegen Vorschriften aus diesen AGB oder der im Haus ausgehängten Hausordnung, sowie die Beschädigung, Beschmutzung oder der Diebstahl von Eigentum berechtigen zur sofortigen Kündigung durch die Pension. Dies gilt auch, wenn der Gast das Zimmer oder andere Räume der Pension zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck verwendet. In diesen Fällen ist der Gast zum Schadensersatz und zur Bezahlung der bereits in Anspruch genommenen Beherbergung, sowie zur Bezahlung noch nicht in Anspruch genommener Beherbergung gemäß den Stornierungsregelungen verpflichtet.
7 | Sorgfalt
7.1 Die Unterkunft darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Abweichungen hiervon bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit der Pension. Die angegebene max. Personenzahl schließt auch Kinder ein. Im Falle einer Überbelegung ist die Pension berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen.
7.2 Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder Ähnlichem auf dem Grundstück ist nicht erlaubt.
7.3 Die Nutzung sämtlicher dem Gast zur Verfügung stehenden Funktionsräume (Fahrradraum / Hofdurchfahrt), Außenanlagen (Sitzterrassen / Grillplätze), Spielplätze und –flächen und Parkplätze auf dem Grundstück erfolgt auf eigene Gefahr und nur begrenzt über die Dauer der Beherbergungszeit.
7.4 Die Pension haftet nicht für den Verlust oder Beschädigung durch eingebrachte Sachen einschließlich PKW.
7.5 Die Einbringung des eigenen Eigentums in die Unterkunft einschließlich der Einstellung des PKW auf dem Parkplatz erfolgt auf eigene Gefahr.
7.6 Der Gast verpflichtet sich weiter, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
7.7 Ansprüche und Beanstandungen wegen nicht vertragsgemäß erhaltener Leistungen sind unverzüglich, noch während seines Aufenthaltes gegenüber der Pension anzuzeigen.
7.8 Haustiere sind in der Pension nicht gestattet.
8 | Gerichtsstand
8.1 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist der Sitz der Pension (Spremberg).
9 | Schlussbestimmungen
9.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen zum Abschluss von Beherbergungsverträgen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Jegliche Abweichung oder Nebenabrede bedarf der Schriftform.
Gästehaus „Am Teich“
Hermann-Löns-Weg 3
03130 Spremberg